[ Auszug: (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder
in der Berufungs ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]